Gewerberechtย ist ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts, das vor allem der Gefahrenabwehr dient. Dasย Gewerberechtย ist Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts. In รsterreich sind die Normierungen desย Gewerberechtsย in der Gewerbeordnung 1994 (Novelle 2002) festgelegt.